Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein breites Leistungsspektrum. Von Berlin aus berät unsere Kanzlei die Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Urheberrecht sowie im europäischen und internationalen Wettbewerbsrecht.
Unser Rechtsanwalt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei regulatorischen Fragen und bei streitigen Auseinandersetzungen. Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz sowie über eine fundierte Grundlage der rechtlichen Situation, sodass wir Ihnen kompetent weiterhelfen können.
Die Rechtsanwaltskanzlei Huppenbauer vertritt Sie kompetent in einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten. Unsere Arbeitsschwerpunkte sind das Immobilien- und Mietrecht, Strafrecht sowie das Verkehrsrecht. Selbstverständlich vertreten wir Sie aber auch im allgemeinen Zivilrecht und Arbeitsrecht. Bei Fragen zur stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Seite.
Die Rechtsanwaltskanzlei HUPPENBAUER wurde im Jahr 2007 von Herrn Rechtsanwalt Ferdinand W. Huppenbauer gegründet, nachdem er zuvor bereits für mehrere internationale Wirtschaftsrechtskanzleien anwaltlich tätig war.
Die Kanzlei hat sich auf die rechtliche Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts spezialisiert.
Jedoch übernimmt unsere Kanzlei auch die rechtliche Beratung von Privatpersonen, sofern die Angelegenheit in ihr Tätigkeitsfeld fällt.
Neben der Tätigkeit in Berlin kann unser Rechtsanwalt auf eine fünfmonatige Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm in Sydney, Australien, zurückblicken.
Rechtsanwalt Ferdinand W. Huppenbauer hat von 1995 bis 2004 an der Universität Potsdam studiert und sein Staatsexamen in Jura abgelegt. Dabei hat er sich schon während seines Studiums auf Europarecht und internationales Recht spezialisiert.
Von 1992 bis 1994 studierte unser Rechtsanwalt an der Technischen Universität Berlin die Fächer BWL, Wirtschaftsmathematik, Rechnungswesen und Jura.
-Text folgt-
Das Arbeitsrecht stellt die Kernkompetenz der Rechtsanwaltskanzlei HUPPENBAUER dar. Unser Kanzleiteam berät und vertritt neben Arbeitnehmern vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts, insbesondere in den Bereichen Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie von Kündigungsschutzklagen und Lohnklagen. Unsere Kanzlei gestaltet und überarbeitet Arbeitsverträge. Auch ergänzende Vereinbarungen wie Arbeitnehmerdarlehensverträge, Provisionsregelungen oder Zielvereinbarungen werden von uns überprüft.
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei HUPPENBAUER vorwiegend für kleine und mittelständische Unternehmen in den Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG), der Aktiengesellschaft (AG) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG) und der offenen Handelsgesellschaft (OHG) sowie ausländischer Gesellschaftsformen tätig.
Durch die jahrelange Tätigkeit von Rechtsanwalt Huppenbauer als Aufsichtsratsvorsitzender in mehreren verschiedenen Aktiengesellschaften verfügt er über einen großen Erfahrungsschatz insbesondere im Bereich des Aktiengesellschaftsrechts. Somit kann er die rechtlichen Belange und Sorgen der jeweiligen Unternehmen besser nachvollziehen.
Wir beraten Sie zur Arbeitszeitgestaltung und zum Arbeitszeitrecht, bei Lohn- und Gehaltsfragen, bei Versetzungen sowie Urlaubsgewährung oder -abgeltungen. Auch in Fragen, die das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsrat betreffen, sind wir für Sie da.
Unsere Beratung im Europäischen und Internationalen Wettbewerbsrecht hat zum Ziel, Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen zu schützen. Zum Wettbewerbsrecht gehören das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Dabei gilt es zu beachten, dass das Europäische Wettbewerbsrecht weiter gefasst ist, als das Deutsche Wettbewerbsrecht. Auf europäischer Ebene kommen das Beihilferecht und das Vergaberecht hinzu, die auf den Grundlagen der Richtlinien der Europäischen Union beruhen.
Das zivilrechtliche Tätigkeitsspektrum der Kanzlei HUPPENBAUER umfasst auch die Rechtsberatung sowie die gerichtliche Vertretung im Bereich des Familien- und Erbrechts.
Im Bereich des Familienrechts gestalten wir Eheverträge, führen Scheidungsprozesse und vertreten Sie in Ehegattenunterhalts- und Kindesunterhaltsprozessen sowie in Sorgerechtsprozessen. Im Erbrechtsdezernat gestalten wir Testamente und beraten Sie auch gerne in dem Bereich der Unternehmensnachfolge.
Im Bereich Erbrecht unterstützen wir Sie beispielsweise in Fragen zur Erbfolge. Dies ist vor allem dann vonnöten, wenn der Erblasser kein Testament aufgesetzt hat. Hierbei werden die Erben nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt.
Des Weiteren helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie eine Beratung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wünschen. Auch zur Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
In dem Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei der Vertragsgestaltung von Gewerbe Mietverträgen oder auch Wohnraummietverträgen, Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mietminderungsverlangen bei Mängeln, Kündigungen oder Räumungsklagen. In all diesen Belangen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Dabei vertreten wir sowohl Privatpersonen, sprich Mieter, als auch Hausverwaltungen sowie Eigentümergesellschaften.
Bei Gewerbemietverträgen prüfen wir, ob ein Miet- oder ein Pachtvertrag vorliegt. Kommt neben der Gebrauchsüberlassung auch das Recht zur Fruchtziehung hinzu, handelt es sich um einen Pachtvertrag vor.
Im Strafrecht übernehmen wir nicht nur die Verteidigung von Beschuldigten in Jugendsachen, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstraftaten oder Wirtschaftsstrafsachen, sondern auch die Vertretung der Opfer oder Nebenkläger. Die Kanzlei HUPPENBAUER kann hierbei auf mehrere erfolgreiche medienpräsente Prozesse vor der großen Strafkammer verweisen. Besonderer Schwerpunkt ist auch die Berufung und Vertretung in Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Gerne verteidigen wir Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und bei außergerichtlichen Streitigkeiten.
Auch das Verkehrsrecht ist für nahezu jeden Bürger von entscheidender Bedeutung, denn fast jeder ist tagtäglich als Verkehrsteilnehmer unterwegs. Wir verteidigen Sie im Bereich des Verkehrsstrafrechts, wenn etwa ein Fahren unter Alkoholeinfluss vorliegt. Auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unterstützen wir Sie und betreuen Sie auch dann, wenn Bußgelder wegen Falschparkens zu entrichten sind.
Das Rechtsgebiet Verkehrsrecht ist ein weites Feld und ist mit anderen weiteren Rechtsgebieten wie dem Verkehrszivilrecht (Schadensersatzansprüche), dem Verkehrsstrafrecht (Straftaten im Verkehr), dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Verkehrsverwaltungsrecht (Recht der Fahrerlaubnis) verzahnt.
Bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung verfügt die Kanzlei HUPPENBAUER bereits über jahrelange Erfahrungen mit der Durchsetzung von mehreren hunderten von Ansprüchen aus einer Vielzahl von Verkehrsunfällen.
Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer:
030 88629693
Ferdinand Huppenbauer Rechtsanwalt
Kurfürstendamm 66
10707 Berlin
Telefon: 030 88629693 030 88629693